Objektservice

Winterdienst.
Damit Sie im Winter ruhig schlafen.

Die Räum- und Streupflicht liegt beim Eigentümer. Wir übernehmen sie: rechtzeitig, nach Satzung, mit Bereitschaft an allen Tagen der Wintersaison.

Was Sie erwarten können

Winterdienst: Das leisten wir.

Nach kommunaler Satzung

Wir kennen die Räum- und Streuzeiten in Lauenburg, Geesthacht, Schwarzenbek und Hamburg und halten sie ein.

Bereitschaft

Wetterbeobachtung und Bereitschaftsdienst von November bis März, auch an Wochenenden und Feiertagen.

Dokumentation

Jeder Einsatz wird mit Datum und Uhrzeit festgehalten. Im Haftungsfall Ihr Nachweis.

Umweltschonend

Streumittel nach den Vorgaben der Kommune, abgestimmt auf Wege und Oberflächen.

Schnee und Glätte kommen selten zur passenden Zeit. Unser Winterdienst in Lauenburg, Hamburg und Umgebung sorgt dafür, dass Wege sicher sind, bevor die ersten Bewohner das Haus verlassen, und dass Sie im Ernstfall einen Nachweis haben.

Ablauf

So läuft es ab.

  1. 01

    Flächen festlegen

    Gehwege, Zufahrten, Eingänge, Parkplätze.

  2. 02

    Vertrag für die Saison

    Klarer Leistungsumfang, feste Saisonpauschale oder Abrechnung nach Einsatz.

  3. 03

    Winterdienst

    Wir räumen und streuen, Sie bekommen den Nachweis.

FAQ

Häufige Fragen zu Winterdienst.

Wann muss geräumt und gestreut sein?

Die Zeiten regeln die jeweiligen kommunalen Satzungen, meist werktags ab dem frühen Morgen bis in den Abend, an Sonn- und Feiertagen etwas später. Wir halten die Zeiten für Ihr Objekt ein.

Wer haftet bei einem Sturz?

Grundsätzlich der Verkehrssicherungspflichtige, also der Eigentümer. Mit einem Winterdienstvertrag und unserer Einsatzdokumentation ist die Pflicht ordnungsgemäß übertragen und nachweisbar erfüllt.

Bieten Sie den Winterdienst auch für Privathäuser an?

Ja, auch Einfamilienhäuser und Privatgrundstücke betreuen wir, etwa für ältere Eigentümer oder bei längerer Abwesenheit.

Kontakt

Bereit für Winterdienst?

Wenige Angaben genügen. Wir melden uns persönlich, i. d. R. am selben Werktag.

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